Erklärung zum BREXIT

Im Vereinigten Königreich gibt es nach wie vor keine Einigung zum Brexit, sondern vielmehr ein hohes Maß an Unsicherheit, verbunden mit regelmäßigen Veränderungen in der politischen Landschaft. Angesichts dessen versichern wir Ihnen, dass REMET sich auf den schlimmsten Fall vorbereitet und seine derzeitige Strategie weiterführen wird, nämlich geschäftliche Risiken im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU möglichst auszuschließen oder zumindest abzumildern. Zu diesem Zweck treffen wir folgende Maßnahmen:

  1. Im Jahr 2018 haben wir als Niederlassung in der Eurozone ein Unternehmen in Deutschland eintragen lassen, die REMET GmbH. Derzeit sind wir dabei, die letzten Due-Diligence-Prüfungen für Banken und Steuerbehörden abzuschließen, um in der EU Handel treiben zu können. Die REMET GmbH ist als Unternehmen mit Sitz in der EU vor allem für den Handel innerhalb der EU gedacht, denn wir versprechen uns davon Vorteile für unsere Lieferkette.
  2. REMET wird seine Warenbestände in den Lagern in der EU schrittweise erhöhen. Wir wollen die Lagerkapazitäten in unserem osteuropäischen Lager Bratislava für den Handel innerhalb der EU weiter ausbauen und verbessern.
    Damit wollen wir den zu erwartenden Problemen beim Import in die EU zuvorkommen, insbesondere in der kritischen Übergangsperiode vor und unmittelbar nach Ende März 2019. Es ist davon auszugehen, dass der Druck auf die Lieferkette in diesem Zeitraum am stärksten sein wird und es zu Verzögerungen kommen könnte. Daher bitte ich Sie dringend, uns zu unterstützen, soweit das möglich ist, indem Sie uns einen Plan Ihres künftigen Produktionsbedarfs vorlegen, damit wir unsere Lieferungen an Sie bestmöglich disponieren können.
  3. Wir prüfen unsere Produkte auf Einhaltung der REACH-Verordnung. Es wurden von mehreren Seiten Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit europaweiter Vorschriften wie der REACH-Verordnung geäußert. Zwar beabsichtigt die Regierung des Vereinigten Königreichs, das EU-Recht ab dem EU-Austritt außer Kraft treten zu lassen. REMET dagegen setzt die REACH-Verordnung in allen relevanten Fällen lückenlos um. Infolgedessen gehen wir davon aus, dass im Zusammenhang mit dieser Verordnung und dem Brexit kaum Risiken zu erwarten sind.

Als Zeichen ihres Vertrauens in REMET investiert eine Reihe pan-europäischer Gießereiunternehmen weiterhin in die technisch überragenden Materialien von REMET. Diese Unternehmen verlassen sich auf unsere Notfallplanung für die Brexit-Übergangsperiode.

Wir sehen jedoch auch, dass einige andere Unternehmen offenbar versuchen, die aktuelle Situation auszunutzen, indem sie unbegründete Bedenken in Bezug auf Preise, Zölle und Handelsembargos verbreiten. In den Augen von REMET handelt es sich dabei um Schwarzmalerei, gestützt auf mangelnde Sachkenntnis, denn bislang wurden diese Punkte weder von der Europäischen Kommission noch von der Regierung des Vereinigten Königreichs endgültig entschieden. Sollte es hier zu Veränderungen kommen, halten wir Sie auf dem Laufenden und werden vor allem unsere Lieferkette entsprechend koordinieren.

Hier können Sie die vollständige Fassung unserer Brexit-Erklärung einschließlich einer gekürzten Fassung unseres Risikominderungsplans herunterladen (in englischer Sprache). In diesen Dokumenten sollten Sie alle Antworten auf eventuelle weitere Fragen finden.

Ich hoffe, wir konnten Ihre unmittelbaren Bedenken zerstreuen und Ihre Fragen beantworten. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Philipa Rogers
Chief Operating Officer
Remet UK Ltd