Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sofern kein getrennter Vertrag mit Remet UK Ltd verhandelt und abgeschlossen wird, gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für alle Verkäufe von Remet UK Produkten an Dritte. 

Remet UK Ltd Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.1          In diesen Geschäftsbedingungen haben die nachfolgenden Ausdrücke die nachfolgend beschriebene Bedeutung:

Remet: Remet UK Limited (eingetragen in England unter der Nummer 4780567) und mit Firmensitz in 44 Riverside II, Sir Thomas Longley Road, Rochester, Kent;

Käufer: jene Person, die ein Verkaufsangebot von Remetfür Produkte akzeptiert oder deren Bestellung für Produkte von Remet angenommen wird;

Vertrag: Vertrag zwischen Remet und dem Käufer über den Verkauf und Kauf von Produkten;

Höhere Gewalt: jedwede Ursache außerhalb der Kontrolle von Remet, einschließlich (ohne darauf beschränkt zu sein) Naturereignis, Überflutung, Tsunami, Sturm, Brand oder Unfall; Krieg oder Kriegsandrohung, Sabotage, Aufstand, Unruhe oder Beschlagnahme; Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Verbote oder Maßnahmen jeglicher Art seitens einer Regierungs-, Parlaments- oder Lokalbehörde; Import- oder Exportbestimmungen oder Embargos; Streik, Aussperrung oder sonstige Arbeitsstreitigkeiten oder Handelskonflikte (ungeachtet ob diese Mitarbeiter von Remet oder Dritter betreffen); Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohmaterialien, Arbeitsleistung, Kraftstoff, Bauteilen oder Maschinen; sowie Stromausfall oder Maschinenversagen;

Incoterms: die internationalen Regeln für die Auslegung von Handelsbedingungen der Internationalen Handelskammer in der zum Datum des Vertragsabschlusses gültigen Fassung;

Produkte: die Produkte, die Remet im Einklang mit diesen Geschäftsbedingungen liefert wie im jeweiligen von Remet ausgestellten Angebot bzw. Bestätigung angegeben;

Geschäftsbedingungen: die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in diesem Dokument beschrieben werden und (es sei denn der Kontext verlangt Abweichendes) einschließlich aller schriftlich zwischen dem Käufer und Remet vereinbarten Sonderbedingungen;

Schriftform: (und vergleichbare Ausdrücke) schließen Telefax-Übertragungen mit ein, nicht aber elektronische Mail oder sonstige Formen der elektronischen Kommunikation.

1.2          Eine Bezugnahme innerhalb dieser Geschäftsbedingungen auf eine Vorschrift bzw. ein Gesetz gilt als Bezugnahme auf diese Vorschrift in der zum maßgeblichen Datum geänderten, neu erlassenen oder erweiterten Fassung.

1.3          Die Überschriften in diesen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und sind hinsichtlich der Auslegung ohne Bedeutung.

 

2              Verkaufsgrundlage

 

2.1          Remet verkauft und der Käufer kauft Produkte im Einklang mit der Bestellung des Käufers und der Auftragsbestätigung von Remet. Etwaige in der von Remet ausgestellten Auftragsbestätigung enthaltenen Bedingungen haben Vorrang gegenüber abweichenden Bedingungen in der Bestellung des Käufers. Lediglich mit Ausnahme etwaiger abweichender Bestimmungen in einer von Remet ausgestellten Auftragsbestätigung unterliegen alle Verträge diesen Geschäftsbedingungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich zwischen den Vertretern des Käufers und Remet vereinbart wurden.

2.2          Mitarbeiter oder Vertreter von Remet sind nicht zur Abgabe von Erklärungen über die Produkte ermächtigt, es sei denn diese werden von Remet schriftlich bestätigt. Durch Abschluss eines Vertrags bestätigt der Käufer, dass er sich nicht auf etwaige nicht derartig bestätigte Erklärungen verlässt, keine Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen schließen jedoch die Haftung jeder der Parteien für trügerische Falschdarstellungen aus.

2.3          Jeglicher Rat bzw. Empfehlung, die durch Remet oder dessen Mitarbeiter oder Vertreter hinsichtlich der Lagerung, Anwendung oder Nutzung der Produkte erteilt und nicht schriftlich bestätigt werden, werden ausschließlich auf das Risiko des Käufersbefolgt; Remet ist für derartigen unbestätigten Rat bzw. Empfehlungen nicht haftbar.

2.4          Etwaige typografische, Schreib- oder sonstige Fehler oder Auslassungen in der von Remet ausgestellten Verkaufsliteratur, dem Angebot, der Auftragsbestätigung, Rechnung oder sonstigen Dokumentenbzw. Informationsmaterialien  sind unter Ausschluss jeglicher Haftung von Seiten Remets zu korrigieren.

 

3          Aufträge und Spezifikationen

 

3.1          Vom Käufer erteilte Bestellungen bedürfen der schriftlichen Erklärung durch Remet, um von diesem angenommen werden zu könnenDer Käufer trägt gegenüber Remet die Verantwortung für die Richtigkeit der in der Bestellung gemachten Angaben.

3.2          Die Menge, Qualität und Beschreibung der Produkte sowie sämtliche Spezifikationen entsprechen den Angaben in der Auftragsbestätigung und (soweit zutreffend) der entsprechenden von Remet ausgestellten Analysebescheinigung.

3.3          Soweit dies erforderlich ist,behält sich Remetdas Recht vorSpezifikationen der Güter zu ändern, um gesetzliche oder EU Vorgaben zu erfüllen- soweit dies deren Qualität und Brauchbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigt.

3.4          Der Käufer ist nicht berechtigt, einen Auftrag, der von Remet bestätigt wurde, zu stornieren, außerRemet stimmt schriftlich zu und vorausgesetzt,dass der Käufer Remet im Hinblick auf jedweden Verlust (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten(einschließlich aller Personal- und Materialkosten), Einbußen, Belastungen und Aufwendungen schadlos hält, die Remet infolge der Stornierung entstehen.

4          Produktpreis

 

4.1          Der Warenpreis entspricht dem vom Remet angegebenen Preis bzw., falls kein Preis angegeben wurde (oder der angegebene Preis nicht länger gültig ist), der in der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen veröffentlichten Preisliste des Verkäufers angeführte Preis. Alle angegebenen Preise sind nur 30 Tage lang gültig oder bis zu einer früheren Annahme durch den Käufer. Danach kann Remet sie ohne Benachrichtigung des Käufers abändern.

4.2          Remet behält sich das Recht vor, den Warenpreis durch schriftliche Benachrichtigung des Käufers jederzeit vor der Warenlieferung zu erhöhen, um steigenden Kosten, deren Ursprung sich der Einflussnahme Remets entzieht, wie z. B. uneingeschränkt sämtliche bedeutsamen Anhebungen bei den Personalkosten, Material- oder andere Herstellungskosten, Wechselkursschwankungen, Währungsregulierungen, Änderungen des Lieferdatums, Mengen oder Warenspezifikationen auf Wunsch des Käufers oder sämtliche Verspätungen, die aufgrund von Käuferinstruktionen entstehen oder zu denen es kommt, weil der Käufer es verabsäumt, dem Verkäufer adäquate Informationen bzw. Instruktionen zu geben.

4.3          Soweit nicht anders in Auftragsbestätigung Remets angegeben, gelten alle von Remet genannten Preise ab Werk und soweit Remet bereit ist, die Ware an anderen Orten als denen Remets auszuliefern hat der Käufer die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen.

4.4          Der Preis versteht sich exklusive der anrechenbaren Mehrwertsteueroder sonstiger anwendbarer Steuern, welche der Käufer Remet zusätzlich schuldet.

 

5          Zahlungsbedingungen

 

5.1          Vorbehaltlich etwaiger schriftlich zwischen dem Käufer und Remet schriftlich vereinbarter Bedingungen kann Remet dem Käufer die Produkte zum oder jederzeit nach dem Datum der Lieferung bzw. Abholung der Produkte in Rechnung stellen, es sei denn, der Käufer kann die Lieferung aus eigenem Verschulden nicht entgegennehmen, in welchem Fall Remet berechtigt ist dem Käufer diese zu einem beliebigen Datum, nachdem Remet dem Käufer bekannt gegeben hat, dass die Ware zur Abholung bereitsteht (oder, was ebenfalls möglich ist, dass Remet die Warenübergabe angeboten hat), in Rechnung stellen kann.

5.2          Vorbehaltlich etwaiger abweichender zwischen Remet und dem Käufer schriftlich vereinbarter Bedingungen, hat der Käufer die Ware binnen einer Frist von 30 Tagen nach Ende des Kalendermonats, während dem der Käufer die Rechnung von Remet erhält, zu bezahlen (abzüglich etwaiger Rabatte, auf die der Käufer Anrecht hat, aber ohne jegliche sonstige Abzüge).

Remet ist dazu berechtigt, den Kaufpreis einzutreiben, und zwar ungeachtet der Tatsache, dass das Eigentum an den Waren noch nicht von uns an den Käufer übergegangen ist. Die Zahlungsfrist ist als wesentlicher Bestandteil des Vertrages anzusehen.

5.3          Falls der Käufer seiner Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, darf Remet unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen):

5.3.1      den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen an den Auftraggeber aussetzen; und/oder

5.3.2      dem Käufer Zinsen berechnen (sowohl vor und nach einem Urteil) für den ausstehenden Betrag zu einem Zinssatz von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszins der Bank of England, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist (wobei zur Zinsberechnung der Teil eines Monats als voller Monat veranschlagt wird).

 

6          Lieferung

 

6.1          Alle angegebenen Lieferdaten für die Produkte sind Näherungsdaten und Remet ist nicht für etwaige Lieferverzögerungen der Produkte haftbar. Die Produkte können von Remet nach angemessener Vorankündigung an den Käufer vor dem angegebenen Lieferdatum geliefert werden.

6.2          Kann Remet die Ware (oder eine Teillieferung daraus) aus einem anderen Grund als einem Grund außerhalb der Kontrolle oder Verantwortung Remets nicht liefern und besteht somit eine Haftbarkeit Remets, so ist deren Umfang auf die Mehrkosten (so vorhanden) begrenzt, die dem Käufer (auf dem günstigsten verfügbaren Markt) für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzes der nicht gelieferten Ware entstanden sind.

6.3          Falls der Käufer die Produktlieferung nicht annimmt oder Remet unzureichende Lieferanweisungen zum genannten Lieferdatum erteilt (aus einem Grund, der nicht außerhalb der angemessenen Kontrolle des Käufers liegt oder ohne Verschulden von Remet), dann kann Remet ohne Einschränkung etwaiger Remet zustehender sonstiger Rechte oder Rechtsmittel:

6.3.1       die Produkte lagern und dem Käufer angemessene Lagerkosten (einschließlich Versicherung) in Rechnung stellen, oder

6.3.2       die Produkte zum besten erzielbaren Preis verkaufen und (nach Abzug aller angemessenen Lager- und Verkaufskosten) dem Käufer den etwaigen zusätzlichen Preisanteil über den Vertragspreis hinaus zuschreiben oder dem Käufer einen etwaigen Fehlbetrag gegenüber dem Vertragspreis in Rechnung stellen.

 

 

 

 

7          Risiko und Eigentum

7.1          Das Schadens- bzw. Verlustrisiko für die Produkte geht auf den Käufer über:

7.1.1      falls die Produkte am Standort von Remet, zum Zeitpunkt an dem Remet den Käufer darüber informiert, dass die Ware zur Abholung bereitsteht, ausgeliefert werden; oder

7.1.2      falls die Produkte zum Lieferzeitpunkt an einem anderen Ort als dem Standort von Remetausgeliefert werden, oder, falls der Käufer zum Zeitpunkt, zu dem Remet die Auslieferung der Produkte versucht hat, die Lieferung der Waren ungerechtfertigt ablehnt,

7.2          Ungeachtet der Lieferung und des Übergangs des Risikos an den Waren oder jeglicher anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht das Eigentum an den Waren erst auf den Käufer über, nachdem Remet den Kaufpreis für die Waren sowie für alle vertragsgemäß vom Unternehmen an den Käufer zu verkaufenden Waren, für die die Zahlung fällig ist, in voller Höhe in bar oder in anderer Form erhalten hat.

7.3          Bis zum Zeitpunkt, zu dem das Eigentum an den Produkten an den Käufer übergeht, verwahrt der Käufer die Produkte als Treuhänder für Remet und hält diese Produkte getrennt von denen des Käufers und Dritter und ordentlich gelagert, geschützt und versichert und gekennzeichnet als Eigentum von Remet, der Käufer darf jedoch die Produkte im normalen Rahmen seines Geschäfts weiterverkaufen oder nutzen.

7.4          Bis zum Zeitpunkt, zu dem das Eigentum an den Produkten an den Käufer übergeht (und vorausgesetzt die Produkte sind noch vorhanden und wurden nicht weiterverkauft), kann Remet jederzeit vom Käufer verlangen, die Produkte an Remet zu liefern, und, falls der Käufer dem nicht unverzüglich nachkommt, sämtliche Räumlichkeiten des Käufers oder Dritter betreten, wo die Produkte gelagert werden, und die Produkte wieder in Besitz nehmen.

7.5          Der Käufer ist nicht berechtigt, etwaige Produkte, die weiterhin im Eigentum von Remet verbleiben, zu verpfänden, als Sicherheit zu hinterlegen oder in beliebiger Weise als Sicherheit für eine Schuld zu belasten, sollte der Käufer dies aber tun, dann werden alle Remet vom Käufer geschuldeten Beträge (ohne Einschränkung etwaiger sonstiger Rechte oder Rechtsmittel von Remet) unverzüglich fällig und zahlbar.

 

8          Garantien und Haftung

 

8.1          Vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen garantiert Remet, dass die Produkte zum Lieferzeitpunkt von zufriedenstellender Qualität sein und der in den jeweiligen Analysebescheinigungen beschriebenen Spezifikation entsprechen werden.

8.2          Die oben genannten Garantien werden von Remet vorbehaltlich der folgenden Bedingungen abgegeben:

8.2.1          Remet ist nicht haftbar für etwaige Mängel in den Produkten, die sich aus einer vom Käufer bereitgestellten Spezifikation oder Formulierung ergeben;

8.2.2          Remet ist nicht haftbar für etwaige Mängel, die sich aus angemessenem Verschleiß, absichtlicher Schädigung, Fahrlässigkeit, ungewöhnlichen Arbeitsbedingungen, Nichtbeachtung der Anweisungen von Remet (gleich ob mündlich oder schriftlich) hinsichtlich der Lagerung, Nutzung oder Anwendung der Produkte oder dem Missbrauch oder der Abänderung der Produkte ohne die Zustimmung von Remet ergeben;

8.2.3          Remet ist nicht unter der oben genannten Garantie (oder jeglicher sonstiger Garantie, Bedingung oder Gewährleistung) haftbar, wenn der Gesamtpreis der Produkte nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt wurde.

8.3          Abgesehen von den ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen genannten sind alle Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen, die sich aus Gesetzen oder Gewohnheitsrecht ergeben, im weitesten vom Gesetz zulässigen Maße ausgeschlossen.

8.4          Jegliche Forderung des Käufers, die auf einer Verletzung der oben genannten Garantie beruht (ungeachtet dessen, ob die Lieferung vom Käufer verweigert wurde oder nicht), muss Remet schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung bzw. (insoweit der Mangel oder Fehler bei angemessener Prüfung nicht offenkundig wurde) innerhalb von sieben Tagen nach der Feststellung eines solchen Fehlers mitgeteilt werden. Wird die Lieferung nicht verweigert und der Käufer macht Remet keine entsprechende Mitteilung, dann ist der Käufer nicht zur Ablehnung der Produkte berechtigt und Remet ist nicht für derartige Fehler haftbar und der Käufer muss den Preis bezahlen, als wären die Produkte im Einklang mit dem Vertrag geliefert worden.

8.5          Wenn eine gültige Forderung hinsichtlich der Produkte Remet im Einklang mit diesen Geschäftsbedingungen mitgeteilt wird, kann Remet die Produkte kostenlos austauschen oder, nach Remets alleinigem Ermessen, dem Käufer den Preis der Produkte (bzw. einen anteiligen Teil des Preises) erstatten, in welchem Fall Remet gegenüber dem Käufer nicht weiter haftbar ist.

8.6          Mit Ausnahme von Todesfällen und Personenschäden, die durch die Fahrlässigkeit von Remet verursacht werden, oder Haftung für fehlerhafte Produkte unter dem Verbraucherschutzgesetz 1987 haftet Remet gegenüber dem Käufer nicht aufgrund etwaiger Erklärungen (es sei denn, diese seien betrügerisch) oder implizierter Garantien, Bedingungen oder sonstiger Bestimmungen oder einer Verpflichtung nach dem Gewohnheitsrecht oder einer ausdrücklichen Vertragsbestimmung für Gewinnverluste oder für etwaige indirekte, Sonder- oder Folgeschäden, Kosten, Ausgaben oder sonstige Schadensersatzforderungen (gleich ob durch die Fahrlässigkeit von Remet, seiner Mitarbeiter oder Vertreter oder auf sonstige Weise verursacht), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte (einschließlich etwaiger Lieferverzögerungen oder mangelnden Lieferungen der Produkte im Einklang mit dem Vertrag oder überhaupt) oder deren Verwendung oder Weiterverkauf durch den Käufer ergeben, und die gesamte Haftung von Remet unter oder im Zusammenhang mit dem Vertrag geht nicht über den Preis der Produkte hinaus, es sei denn, dies wird ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen bestimmt.

8.7          Remet haftet gegenüber dem Käufer nicht und gilt nicht als vertragsverletzend aufgrund etwaiger Verzögerungen in der Erfüllung oder Nichterfüllung jeglicher Verpflichtungen von Remet hinsichtlich der Produkte, falls die Verzögerung oder Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen war.

9          Zahlungsunfähigkeit des Käufers

9.1          Diese Bestimmung ist wirksam, wenn:

9.1.1      der Käufer einen Vergleich oder eine freiwillige Übereinkunft mit seinen Gläubigern vereinbart (gleich ob es sich um Individuen oder Unternehmen handelt), der Konkursverwaltung unterliegt oder in Liquidation geht (es sei denn zum Zweck der Verschmelzung oder Neustrukturierung) oder dem Käufer ein gesetzlicher Zahlungsaufschub gewährt wird (im Sinne des Konkursgesetzes 1986), oder

9.1.2       ein Hypothekengläubiger von Eigentums- bzw. Vermögensgegenständen des Käufers Besitz ergreift oder über diese ein Konkursverwalter ernannt wird, oder

9.1.3       der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt oder dies androht, oder

9.1.4       Remet angemessenerweise befürchtet, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer bevorsteht und dem Käufer entsprechend Mitteilung macht.

9.2          Wird diese Bestimmung wirksam, dann kann Remet ohne Einschränkung etwaiger sonstiger Remet zustehender Rechte oder Rechtsmittel den Vertrag stornieren oder jegliche weiteren Lieferungen gemäß dem Vertrag einstellen ohne gegenüber dem Käufer haftbar zu sein, und falls die Produkte ausgeliefert, aber noch nicht bezahlt wurden, dann wird der Preis unverzüglich fällig und zahlbar unbeschadet früherer Vereinbarungen oder gegenteiliger Absprachen.

 

10          Exportbedingungen

10.1    Sofern aus dem Kontext nicht anders erforderlich, besitzt jeder Begriff bzw. Ausdruck, der durch Incoterms definiert wird oder dem eine bestimmte Bedeutung zugewiesen wird, in diesen Geschäftsbedingungen dieselbe Bedeutung, im Falle eines Konflikts zwischen den Incoterms-Bestimmungen und diesen Geschäftsbedingungen haben aber die letzteren Vorrang.

10.2    Wenn die Produkte zum Export aus dem Vereinigten Königreich geliefert werden, gelten die Bestimmungen dieses Paragrafen 10 (vorbehaltlich etwaiger Sonderbedingungen, die schriftlich zwischen dem Käufer und Remet vereinbart wurden) ungeachtet jeglicher abweichender Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen.

10.3    Der Käufer trägt Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher Gesetze und Vorschriften über den Import der Produkte in das Bestimmungsland und für die Entrichtung der darauf fälligen Abgaben.

10.4        Es sei denn, es wird abweichend schriftlich zwischen dem Käufer und Remet vereinbart, werden die Produkte FOB an den Versandflughafen bzw. -hafen geliefert, und Remet ist nicht zur Ankündigung nach Abschnitt 32(3) des Warenverkaufsgesetzes 1979 verpflichtet.

11          Allgemeinbestimmungen

11.1      Remet ist Mitglied einer Unternehmensgruppe, deren Muttergesellschaft Remet Corporation ist, und dementsprechend kann Remet jegliche seiner Pflichten erfüllen oder seiner Rechte nach dem Vertrag selbstständig oder durch ein anderes Mitglied seiner Gruppe ausüben, vorausgesetzt jegliche Handlung oder Unterlassung eines solchen anderen Mitglieds gilt als eine Handlung oder Unterlassung von Remet.

11.2      Sämtliche Mitteilungen, die gemäß dieser Geschäftsbedingungen von einer der Parteien an die andere erforderlich oder zulässig sind, müssen schriftlich erfolgen und an die andere Partei an deren eingetragenen Firmensitz oder Hauptgeschäftssitz bzw. eine Anschrift übermittelt werden, die der mitteilenden Partei zu gegebener Zeit in Einklang mit dieser Bestimmung mitgeteilt wurde.

11.3        Kein Verzicht Remets hinsichtlich irgendeines Vertragsbruchs durch den Käufer ist so zu verstehen, dass er auch für einen zukünftigen Verstoß gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung gelten soll.

11.4       Wird eine Bestimmung des Vertrags durch ein Gericht oder eine sonstige kompetente Behörde insgesamt oder teilweise als ungültig oder unvollstreckbar erachtet, dann bleiben die sonstigen Bestimmungen des Vertrags und der Rest der fraglichen Bestimmung dadurch unberührt.

11.5       Der Vertrag unterliegt den Gesetzen Englands und der Käufer stimmt zu, sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte zu unterstellen.